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title: "Mütterrente III: Wer ab 2028 die große Renten-Nachzahlung erhält und was Sie prüfen müssen"
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date: 2026-05-15
modified: 2026-05-15
author: "Michael Christian"
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categories: ["Aktuelle Nachrichten aus Deutschland"]
type: post
lang: de
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# Mütterrente III: Wer ab 2028 die große Renten-Nachzahlung erhält und was Sie prüfen müssen

Hallo liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich riesig, dass Sie heute hier vorbeischauen! Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren wurden? Dann gibt es großartige Neuigkeiten: Die **Mütterrente III** kommt und bringt einer ganzen Generation von Eltern eine verdiente **Renten-Nachzahlung**. Ich zeige Ihnen heute ganz ohne kompliziertes Fachkauderwelsch, wie viel Geld Ihnen konkret zusteht, warum die Auszahlung auf sich warten lässt und wie Sie sofort sicherstellen, dass Ihnen kein Cent durch die Lappen geht.

## Mütterrente III und die Renten-Nachzahlung: Warum Sie ab 2028 mehr Geld auf dem Konto haben

Lassen Sie uns die Versprechen aus der Überschrift direkt und glasklar einlösen. Was genau ist die **Mütterrente III**, warum gibt es eine **Renten-Nachzahlung** und weshalb fließt das Geld erst im Jahr **2028**? Die rentenrechtliche Logik dahinter ist eigentlich eine Wiedergutmachung: Jahrzehntelang behandelte der Staat Geburten vor 1992 schlechter als spätere Geburten. Bisher wurden für ein vor 1992 geborenes Kind nur 30 Monate Erziehungszeit (also 2,5 Rentenpunkte) anerkannt. Für Kinder ab 1992 gab es jedoch volle 36 Monate (3,0 Rentenpunkte).

Mit der **Mütterrente III** wird diese Lücke nun geschlossen. Biologisch und rechnerisch bedeutet das: Sie erhalten für jedes vor 1992 geborene Kind einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Ein voller Rentenpunkt spiegelt das Durchschnittseinkommen aller Versicherten eines Jahres wider. Ein halber Punkt bringt Ihnen nach aktuellem Stand monatlich rund 20,40 Euro mehr Rente pro Kind ein. Da der Rentenwert jährlich steigt, wird dieser Betrag bis zur tatsächlichen Auszahlung noch anwachsen.

Das Gesetz wird 2027 rechtskräftig. Doch warum das Datum 2028? Die **Deutsche Rentenversicherung** steht vor einem gewaltigen bürokratischen Berg. Über zehn Millionen Rentenbescheide müssen komplett neu berechnet werden. Das IT-System benötigt dafür Zeit. Daher wird die Erhöhung erst im Jahr 2028 ausgezahlt – dann allerdings als dicke, rückwirkende **Renten-Nachzahlung** für das gesamte Jahr 2027. So landet schnell ein dreistelliger Betrag zusätzlich auf Ihrem Girokonto, sei es bei der **Sparkasse**, **Postbank** oder **Commerzbank**.

> „Die technische Umsetzung der Mütterrente III ist ein historischer Kraftakt für die IT der Rentenversicherung. Die rückwirkende Nachzahlung ab 2028 stellt sicher, dass den Betroffenen trotz der Verzögerung kein finanzieller Nachteil entsteht.“

## Schritt-für-Schritt-Anleitung: So prüfen Sie Ihren Anspruch auf die Mütterrente III

Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen müssen Sie gar nichts tun, das Geld kommt automatisch. Dennoch gibt es eine gefährliche Falle: Wenn Ihre Erziehungszeiten der **Deutschen Rentenversicherung** gar nicht bekannt sind, gehen Sie leer aus. So prüfen Sie das:

1. Rentenbescheid suchen: Holen Sie Ihren aktuellsten Rentenbescheid oder Ihre letzte Renteninformation aus dem Ordner.
2. Versicherungsverlauf prüfen: Suchen Sie im Dokument nach dem Abschnitt „Kindererziehungszeiten“. Stehen dort die Geburtsdaten all Ihrer vor 1992 geborenen Kinder?
3. Antrag stellen (falls nötig): Fehlen die Zeiten, müssen Sie aktiv werden. Laden Sie sich das offizielle Formular V0800 (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten) von der Webseite der Rentenversicherung herunter.
4. Dokumente einreichen: Füllen Sie das Formular V0800 aus und legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunden bei. Senden Sie alles per Post oder digital via Elster an Ihren Rententräger.

## Die neuen Rentenzeiten im direkten Vergleich

Damit Sie die Aufwertung sofort überblicken können, habe ich die alten und neuen Werte für Sie transparent gegenübergestellt:

| Geburtsjahr des Kindes | Anerkannte Erziehungszeit (Rentenpunkte) |
| --- | --- |
| Vor 1992 (Alte Regelung) | 30 Monate (2,5 Rentenpunkte) |
| Vor 1992 (Neu: **Mütterrente III**) | 36 Monate (3,0 Rentenpunkte) |
| Ab 1992 (Gleichbleibend) | 36 Monate (3,0 Rentenpunkte) |

## Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mütterrente III

### Muss ich die Renten-Nachzahlung versteuern?

Ja, die **Renten-Nachzahlung** zählt zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen im Jahr des Zuflusses (2028). Ob Sie dadurch tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt jedoch von Ihrem gesamten Renteneinkommen und dem geltenden Grundfreibetrag ab.

### Gilt die Mütterrente III auch für Väter?

Absolut! Wenn der Vater die überwiegende Erziehung des vor 1992 geborenen Kindes übernommen hat und dies im Rentenkonto vermerkt ist, profitiert auch er in voller Höhe von der **Mütterrente III**.

### Wirkt sich die Reform auf die Hinterbliebenenrente aus?

Ja. Da die **Mütterrente III** die eigentliche Altersrente erhöht, steigt auch die Basis, aus der eine Witwen- oder Witwerrente berechnet wird. Auch hier prüft die **Deutsche Rentenversicherung** automatisch.

💚 **Vielen herzlichen Dank** für Ihre Zeit und Ihr Vertrauen! Ich hoffe, ich konnte Ihnen das Thema verständlich aufbereiten und Ihnen eine kleine Vorfreude auf die kommende Aufstockung bescheren.

✨ Stöbern Sie gerne noch ein wenig auf unserer Seite, hier finden Sie viele weitere **spannende Artikel** rund um das Thema Rente und Finanzen.

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👇 **Viel Erfolg** beim Prüfen Ihrer Unterlagen, bleiben Sie gesund und bis zum nächsten Mal!
